Posten als GWG buchen
Verbraucht ein Unternehmer Waren für seinen eigenen Betrieb um z. B. eigene Geräte zu reparieren oder selbst zu bauen, handelt es sich um keinen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Nur der Eigenverbrauch ist steuerpflichtig (die Ware wechselt in das Privatvermögen des Unternehmers, §3 (1) 1. UStG).
Man bucht den Verbrauch der Waren/Leistungen normal über ein Aufwandskto (Materialverbrauch/Lohnkosten). Anschließend aktiviert man diese Eigenleistung: ein Anlagenkto. (das kann auch GWG sein) an aktivierte Eigenleistung (Erlöse o. USt). Damit ist auch für das Finanzamt klar, daß in diesem Unternehmen Waren für den eigenen Betrieb verbraucht wurden und ist zufrieden. Bilanz und GuV stimmen.
R. Sommer
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From rsommer@foni.net Mon Mar 12 09:02:43 2001
Subject: Re: Posten als GWG
umbuchen
Date: Mon, 12 Mar 2001 09:02:43 +0100
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