Rechnung + Vorsteuer-Abzug - E-Mail Rechnung als PDF, Papierrechnung per Briefpost kostenpflichtig?
Anscheinend oft noch unbekannt:
§ 14 UStG - Ausstellung von Rechnungen
- Signierte Rechnung (bis 30.06.2011)
Die häufigen unsignierten per E-Mail versandten Rechnungen, meist im lästigen PDF-Format, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug (bis 30.06.2011). [Update: 08.06.2011] Ab 01.07.2011 ist wahrscheinlich keine Signatur mehr erforderlich (Steueränderungsgesetz 2011) - Kostenlos
Der Rechnungsaussteller ist gegenüber anderen Unternehmern verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen und darf dies daher nicht kostenpflichtig machen. Statt Papierrechnungen sind auch digitale Rechnungen mit bestimmter vorgeschriebener elektronischer Signatur möglich (nur bis 30.06.2011 erforderlich). - Pflicht-Angaben
Ab EUR 150,- (bis 31.12.2006: EUR 100,-) handelt es sich nicht mehr um Rechnungen über Kleinbeträge gemäß §33 UStDV, sondern zum Vorsteuerabzug müssen insbesondere auch- vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
- Steuerbetrag,
- Steuernummer des Rechnungsausstellers,
- Lieferdatum bzw. Leistungsdatum, auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht(!),
- fortlaufende Nummerierung
- sowie die weiteren Angaben gemäß §14 Abs. 4 UStG in der Rechnung enthalten sein.
Weiterführende externe Links
- §14 UStG: Austellung von Rechnungen»
- Darf eine ordentliche Rechnung kostenpflichtig sein?»
- PDF-Rechnung und Vorsteuerabzug - Digitale Signatur: Was ist zu beachten?»
- Fax-Rechnung»
- Reicht PDF-file fuer Rechnung?»